Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 20. April 2026. Dieser Text ist ein Arbeitsgerüst und sollte vor Veröffentlichung mit einer Juristin oder einem Juristen oder mit den Musterverträgen der WKO abgestimmt werden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen EMTAL GmbH, Sportplatzgasse 3, 3426 Wipfing (im Folgenden „EMTAL") und ihren Kundinnen und Kunden, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Abweichenden Bedingungen widerspricht EMTAL ausdrücklich.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch EMTAL zustande, spätestens aber mit Beginn der Leistungserbringung. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro inklusive Umsatzsteuer. Üblich ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent bei Auftragsvergabe und Restzahlung nach Montage und Abnahme, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung.
4. Lieferzeit
Lieferzeiten werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Herstellern oder Witterungseinflüsse können zu Verschiebungen führen.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EMTAL.
6. Montage und Mitwirkung
Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die Voraussetzungen für die Montage geschaffen sind (Strom, Wasser, Räumung der unmittelbaren Umgebung). Kommt es durch fehlende Mitwirkung zu Verzögerungen, trägt die Kundin oder der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Montage im gemeinsamen Rundgang. Offene Punkte werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung anordnen.
9. Rücktritt
Für Verbrauchergeschäfte gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Tulln. Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Verbrauchergerichtsstände.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.